Zürich Rechtskanzlei

ERBRECHT · ZÜRICH

Was Sie aufgebaut haben,
verdient sorgfältige Weitergabe.

aletshk begleitet Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten — mit der Ruhe und Präzision, die solche Momente verlangen. Persönlich, diskret und auf Ihr Anliegen abgestimmt.

Schweizer Anwaltskanzlei
Absolute Diskretion
Dufourstrasse 29, 8008 Zürich
UNSERE LEISTUNGEN

Erbrechtliche Begleitung,
die Sie entlastet

Jede erbrechtliche Situation hat ihr eigenes Gewicht. Wir begegnen Ihrer mit der Aufmerksamkeit, die sie verdient — ohne Eile, ohne Standardlösungen.

Testamentserstellung

Testamentserstellung und -prüfung

Ein sorgfältig verfasstes Testament ist das klarste Zeichen Ihrer Fürsorge. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch über Ihre Verhältnisse bis zur rechtsverbindlichen Niederschrift — handschriftlich oder notariell, ganz nach Ihrer Situation.

  • Umfassende Bestandsaufnahme
  • Rechtsgültige Formulierung
  • Beratung zu Aufbewahrung und Hinterlegung
Ab CHF 380 Anfragen
Nachlassverwaltung

Nachlassverwaltung und Erbschaftsberatung

Nach einem Todesfall übernehmen wir die rechtliche und praktische Begleitung des gesamten Nachlassverfahrens. Wir koordinieren mit Behörden, informieren alle Beteiligten und sorgen für einen geordneten Ablauf — damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

  • Inventarisierung und Bewertung
  • Kommunikation mit Behörden und Erben
  • Abschluss der Verteilung
Ab CHF 980 Anfragen
Erbstreitigkeiten

Erbstreitigkeiten und Nachlassrecht

Wenn im Erbfall Meinungsverschiedenheiten entstehen, verfolgen wir zunächst alle Wege der Einigung — mit Bedacht auf die menschliche Dimension. Gerichtliche Schritte werden nur dann eingeleitet, wenn keine andere Lösung mehr möglich ist.

  • Fallanalyse und Mediation
  • Gerichtliche Vertretung
  • Beratung nach Urteil
Ab CHF 2'700 Anfragen

VERTRAULICH · PERSÖNLICH · KOMPETENT

Ein Gespräch genügt, um Klarheit zu schaffen.

Erbrechtliche Fragen lassen sich oft nicht aufschieben. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf — wir antworten innerhalb von 24 Stunden und behandeln Ihr Anliegen mit der gebotenen Vertraulichkeit.

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf Ihre Fragen

Wann sollte ich ein Testament erstellen lassen?
Es gibt keinen falschen Zeitpunkt — aber viele Menschen unterschätzen, wie wichtig frühzeitige Vorsorge ist. Ein Testament empfiehlt sich besonders bei Heirat, Gründung einer Partnerschaft, Geburt von Kindern, grösseren Vermögenswerten oder dem Wunsch, bestimmte Personen oder Organisationen zu begünstigen.
Was ist der Unterschied zwischen handschriftlichem und notariellem Testament?
Das handschriftliche Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Das öffentliche (notarielle) Testament wird vor einem Notar und zwei Zeugen errichtet und bietet mehr formale Sicherheit. Welche Form für Sie passt, besprechen wir gemeinsam anhand Ihrer Situation.
Wie lange dauert ein Nachlassverfahren in der Schweiz?
Die Dauer hängt stark von der Komplexität des Nachlasses ab. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden; bei grösserem Vermögen, internationalen Bezügen oder Uneinigkeiten unter Erben kann das Verfahren länger dauern. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses informiert.
Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge des Schweizer ZGB. Das bedeutet, dass nahe Verwandte nach einer festen Rangfolge erben. Unverheiratete Partnerinnen und Partner sowie nicht verwandte Personen gehen dabei leer aus, auch wenn eine enge Verbundenheit bestand.
Wie vertraulich ist die Beratung bei aletshk?
Absolute Vertraulichkeit ist für uns nicht nur eine Berufspflicht, sondern ein Grundsatz. Alle Gespräche und Dokumente unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Informationen werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Kann ich ein bestehendes Testament nachträglich ändern?
Ja. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange die Testierfähigkeit vorhanden ist. Ein Überprüfungsgespräch empfiehlt sich nach wesentlichen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder dem Ableben eines eingesetzten Erben.
UNSER STANDORT

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Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit — wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages und behandeln Ihr Anliegen vertraulich.

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Mo – Do: 08:00 – 17:30 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
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